Corona - Informationen für unsere Betriebe
Erlasse und Bekanntmachungen des Kreises, des Landes und des Bundes zu Einschränkungen des Wirtschaftslebens
- Landesverordnung und Erlasse über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein
- Aktuelle Allgemeinverfügungen des Kreises im Zusammenhang mit der Ausbreitung von CoViD-19
67. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 - 7-Tage-Inzidenz über 100- gültig ab 14.04.2021
66. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 - Außengastronomie - gültig ab 12.04.2021
65. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 (Kitas und Schulen) - gültig ab 12.04.2021
64. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 - 7-Tage-Inzidenz über 50 - gültig ab 12.04.2021
63. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 - Mund-Nasen-Bedeckungs-Bereiche - gültig ab 12.04.2021
Liquiditätshilfen
- Neustarthilfe für Soloselbständige
Mit der Neustarthilfe erhalten die Soloselbstständigen eine einmalige Unterstützung für die Fördermonate
Januar bis Juni 2021. Mehr Informationen ... - Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
Überbrückungshilfe II
Die Überbrückungshilfe II umfasste die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endete am 30. März 2021.
Neu: Im Falle eines bereits beschiedenen oder teilbeschiedenen Antrags ist es möglich, über das elektronische
Antragsverfahren einen begründeten Änderungsantrag zu stellen. Auf diesem Weg ist es beispielsweise möglich, zusätzliche förderfähige Kosten oder andere Informationen zu ergänzen, die voraussichtlich zu einer Erhöhung der Fördersumme führen werden. Der Änderungsantrag ist bis spätestens 31.05.2021 zu stellen. Alle Änderungen, die nicht zu einer Erhöhung führen, sind hier nicht relevant und erfordern keinen Änderungsantrag. Eine Korrektur der Kontoverbindung ist für die Überbrückungshilfe II bis zum 30.06.2021
möglich.
Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe III
Sie finden einen aktuellen FAQ-Katalog unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html - Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes - November- und Dezemberhilfe
laut Bund-Länder-Beschluss sollen Unternehmen, die aufgrund der strengen Corona-Maßnahmen im November oder Dezember 2020 schließen mussten, mit einer außerordentlichen Wirtschaftshilfe für die finanziellen Ausfälle entschädigt werden. Damit sollen von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen. Für die November- und Dezemberhilfe können die Anträge bis 31. April 2021 eingereicht werden.
Neu: Gaststätten, die an ein Unternehmen, wie beispielsweise an eine Brauerei angeschlossen
sind, werden bei der Antragsberechtigung für die November- und Dezemberhilfe so
behandelt, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Dies betrifft vor allem
Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußenwirtschaften. Der
Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen und damit ebenso wie andere
Gaststätten antragsberechtigt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - November- und Dezemberhilfe
Finanzierungsunterstützung
- Anpassung der Förderbedingungen
Der IB.SH Härtefallfonds Mittelstand soll private Unternehmen unterstützen, die im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Dabei werden nur durch die Corona-Krise bedingte, im Zuge von erwarteten Umsatzausfällen zusätzliche Liquiditätsengpässe/Betriebsmittelbedarfe gefördert, die nicht durch bereits beantragte oder bewilligte Fördermittel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gedeckt sind oder werden.
Ab Februar werden die Zugangsvoraussetzungen für den schleswig-holsteinischen Härtefallfonds erleichtert, um vor allem den Einzelhandel zu stützen. Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 26.01.2021 - Härtefälle abfedern - Verlängerung des Förderprogramms und Ausweitung des Förderzwecks
Im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds können Anträge zur Finanzierung von Liquiditätsengpässen gestellt werden, die aufgrund negativer Folgewirkungen der Corona-Krise vom 29. Februar 2020 bis 30. Juni 2021 entstehen. - IB.SH digital -
Der digitale Wandel hat Schleswig-Holstein längst erfasst. Wie wir arbeiten, einkaufen, Musik hören und wie regiert wird: Die Digitalisierung beeinflusst unser Leben auf wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, auf privater und politischer Ebene. Zugleich ist der digitale Wandel für Schleswig-Holstein Entwicklungsvoraussetzung und Entwicklungstreiber, denn für fast alle Wirtschafts- und Lebensbereiche ergeben sich große Chancen. Nutzen Sie diese! Die IB.SH unterstützt Sie dabei mit Beratung, Förderung und Finanzierung. - COVID-19: Beratung zu wirtschaftlichen Aspekten für Unternehmen durch die IB.SH
Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus u. a. eine kostenlose Beratung der IB.SH Förderlotsen, die bewährten Darlehensprogramme, Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Beteiligungskapital der schleswig-holsteinischen Förderinstitute zur Verfügung.
- KfW-Corona-Hilfe
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
- KfW-Schnellkredit 2020 - Erweiterung des Antragstellerkreises
Der Antragstellerkreis des KfW-Schnellkredits wird erweitert. Ab dem 09.11.2020 sind im KfW-Schnellkredit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler
unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten antragsberechtigt. Pro Unternehmensgruppe (im
Sinne verbundener Unternehmen) können maximal bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden. Bis zum 30.06.2021 können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 abschließen. - KfW-Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind
- KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind - ERP-Gründerkredit – Universell
- Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
- IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
- KfW-Schnellkredit 2020 - Erweiterung des Antragstellerkreises
- Die Antragsfrist für die Soforthilfeprogramme der Investitionsbank Schleswig-Holstein ist am 31.05.2020 abgelaufen.
- Unterstützung durch die Förderinstitute des Landes Schleswig-Holstein - Finanzierungsinitiative für Stabilität (SH-Finanzierungsinitiative) war bis zum 31.12.2020 befristet.
- KfW-Corona-Hilfe
Steuerliche Erleichterungen
- Informationen des Bundesfinanzministeriums - Steuerliche Hilfen für betroffene Unternehmen
u.a. zu den Themen:- Hilfen für die Gastronomie (Corona-Steuerhilfegesetz)
- Steuerfreistellung von Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes (Corona-Steuerhilfegesetz)
- Liquiditätshilfe
- Stundung von Steuerzahlungen
- Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen
- Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen
Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 2020
Arbeitsrecht und Kurzarbeit
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen
- Grundsicherung (ALG II) für Selbstständige - FAQ zur Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen zum Thema Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat die am 16.09.2020 veröffentlichten Eckpunkte auf den parlamentarischen Weg gebracht. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/verlaengerung-kurzarbeitergeld-1774190
Webinare
- Webinare der IHK zu nützlichen Tools und Strategien in der Krise, Tipps und Tricks zum Arbeiten im Homeoffice und in virtuellen Teams. Regelmäßig aktualisiert die IHK das Angebot für Sie.
- Webinare Digitale Wirtschaft Clustermanagement
Weitere Informationen
- Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht - Bundesgesetzblatt
- Informationen der Landesregierung Schleswig-Holstein - Informationen zur Corona Krise- Häufig gestellte Fragen zum Thema Wirtschaft
- Informieren Sie sich hier über neue Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps der Bundesregierung
Letzte Aktualisierung: 20.04.2021, 15.00 Uhr