Corona - Informationen für unsere Betriebe
Erlasse und Bekanntmachungen des Kreises, des Landes und des Bundes zu Einschränkungen des Wirtschaftslebens
- Infektionsschutzgesetz - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
- Landesverordnung und Erlasse über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein
- Aktuelle Allgemeinverfügungen des Kreises im Zusammenhang mit der Ausbreitung von CoViD-19
91. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu SARS-CoV-2 - Absonderungspflicht vom 03.05.2022
Liquiditätshilfen
- Überbrückungshilfe IV (von Januar 2022 bis Juni 2022)
Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2022 für Erstanträge endet am 15. Juni 2022.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Überbrückungshilfe IV - Neustarthilfe 2022
Die Neustarthilfe 2022 unterstützt Soloselbstständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Selbstständige in den darstellenden Künsten. Sie wird als Vorschuss für die Monate Januar bis März 2022 und April bis Juni 2022 ausgezahlt. Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 für Erstanträge endet am 15. Juni 2022.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Neustarthilfe Januar bis März 2022 - Neustarthilfe April bis Juni 2022 - Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 werden bis Juni 2022 verlängert - Pressemitteilung vom 16.02.2022 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
- Überbrückungshilfe III Plus
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endete am 31. März 2022.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Überbrückungshilfe III Plus
Sie finden einen aktuellen FAQ-Katalog unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html - Förderprogramm DigiBonus II
Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen voranzubringen – das ist das Ziel des neuen Förderprogramms DigiBonus II, das heute an den Start geht. Von nun an haben Unternehmen mit höchstens 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Digitalisierungsaktivitäten mit finanzieller Unterstützung voranzutreiben. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software einschließlich notwendiger Dienstleistungen.
DigiBonus II Schleswig-Holstein
Finanzierungsunterstützung
- Anpassung der Förderbedingungen
Der IB.SH Härtefallfonds Mittelstand soll private Unternehmen unterstützen, die im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Dabei werden nur durch die Corona-Krise bedingte, im Zuge von erwarteten Umsatzausfällen zusätzliche Liquiditätsengpässe/Betriebsmittelbedarfe gefördert, die nicht durch bereits beantragte oder bewilligte Fördermittel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gedeckt sind oder werden.
Ab Februar werden die Zugangsvoraussetzungen für den schleswig-holsteinischen Härtefallfonds erleichtert, um vor allem den Einzelhandel zu stützen. Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 26.01.2021 - Härtefälle abfedern - Verlängerung des Förderprogramms und Ausweitung des Förderzwecks
Im IB.SH Mittelstandssicherungsfonds können Anträge zur Finanzierung von Liquiditätsengpässen gestellt werden, die aufgrund negativer Folgewirkungen der Corona-Krise vom 29. Februar 2020 bis 30. September 2021 entstehen. - IB.SH digital -
Der digitale Wandel hat Schleswig-Holstein längst erfasst. Wie wir arbeiten, einkaufen, Musik hören und wie regiert wird: Die Digitalisierung beeinflusst unser Leben auf wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, auf privater und politischer Ebene. Zugleich ist der digitale Wandel für Schleswig-Holstein Entwicklungsvoraussetzung und Entwicklungstreiber, denn für fast alle Wirtschafts- und Lebensbereiche ergeben sich große Chancen. Nutzen Sie diese! Die IB.SH unterstützt Sie dabei mit Beratung, Förderung und Finanzierung. - COVID-19: Beratung zu wirtschaftlichen Aspekten für Unternehmen durch die IB.SH
Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus u. a. eine kostenlose Beratung der IB.SH Förderlotsen, die bewährten Darlehensprogramme, Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Beteiligungskapital der schleswig-holsteinischen Förderinstitute zur Verfügung.
KfW-Corona-Hilfe
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
- KfW-Schnellkredit 2020 - Erweiterung des Antragstellerkreises
Der Antragstellerkreis des KfW-Schnellkredits wird erweitert. Ab dem 09.11.2020 sind im KfW-Schnellkredit Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler
unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten antragsberechtigt. Pro Unternehmensgruppe (im
Sinne verbundener Unternehmen) können maximal bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019 finanziert werden. Bis zum 30.04.2022 können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse den neuen KfW-Schnellkredit 2020 abschließen. - KfW-Unternehmerkredit für etablierte Unternehmen, die mindestens 5 Jahre am Markt sind
- KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind - ERP-Gründerkredit – Universell
- Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
- IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen
Steuerliche Erleichterungen
- Informationen des Bundesfinanzministeriums - Steuerliche Hilfen für betroffene Unternehmen
u.a. zu den Themen:- Hilfen für die Gastronomie (Corona-Steuerhilfegesetz)
- Steuerfreistellung von Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes (Corona-Steuerhilfegesetz)
- Liquiditätshilfe
- Stundung von Steuerzahlungen
- Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen
- Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen
Arbeitsrecht und Kurzarbeit
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen
- Grundsicherung (ALG II) für Selbstständige - FAQ zur Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen zum Thema Kurzarbeitergeld
- Kurzarbeitergeld soll verlängert werden - Tagesschau, Stand 09.02.2022
Webinare
- Webinare der IHK zu nützlichen Tools und Strategien in der Krise, Tipps und Tricks zum Arbeiten im Homeoffice und in virtuellen Teams. Regelmäßig aktualisiert die IHK das Angebot für Sie.
- Webinare Digitale Wirtschaft Clustermanagement
Weitere Informationen
- Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht - Bundesgesetzblatt
- Informationen der Landesregierung Schleswig-Holstein - Informationen zur Corona Krise- Häufig gestellte Fragen zum Thema Wirtschaft
- Informieren Sie sich hier über neue Regeln, Maßnahmen, Verordnungen und Tipps der Bundesregierung
Letzte Aktualisierung: 05.05.2022, 10.00 Uhr