Einführung der E-Rechnung ab 2025
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen und zu verarbeiten. Diese Neuerung basiert auf dem Wachstumschancengesetz, das im März 2024 verabschiedet wurde, und stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung und Standardisierung von Geschäftsprozessen im B2B-Bereich dar.
Prüfen Sie am besten schon jetzt, ob Ihre Software in Sachen E-Rechnung gut aufgestellt und auf den Empfang von elektronischen Rechnungen vorbereitet ist.
Rechnungen z.B. im PDF-Format oder Word-Dateien gelten ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung und erfüllen somit die gesetzlichen Anforderungen (EN16931) nicht. Diese Rechnungen werden als „sonstige Rechnungen“ eingestuft, sind aber übergangsweise noch zulässig.
Erfüllt werden die Formatanforderungen aktuell zum Beispiel von der XRechnung, die unter anderem im öffentlichen Auftragswesen bereits zum Einsatz kommt, oder dem hybriden ZUGFeRD-Format, einer Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei.
Schrittweise Einführung
Um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten, hat der Gesetzgeber Übergangsfristen vorgesehen. So haben Unternehmen Zeit, ihre Systeme anzupassen und sich mit den neuen Formaten vertraut zu machen. Bis Ende 2026 sind beispielsweise weiterhin Papierrechnungen und PDF-Dokumente (Zustimmung des Empfängers erforderlich) zulässig.
Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Webseite der IHK Schleswig-Holstein unter
www.ihk.de/schleswig-holstein - Verpflichtende E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ab 2025
Fazit
Die Einführung der E-Rechnung ab 2025 ist weniger ein Umbruch, sondern vielmehr eine schrittweise Weiterentwicklung der bestehenden Prozesse. Nutzen Sie die Übergangszeit, um sich vorzubereiten – so bleibt der Übergang für Ihr Unternehmen stressfrei und unkompliziert.
Die IHK Schleswig-Holstein plant Mitte/Ende November ein Webinar zu dem Thema. Derzeit ist noch kein genauer Termin bekannt. Es lohnt sich also, auf der Veranstaltungs-Seite der IHK vorbeizuschauen. Eine rechtzeitige Anmeldung wird empfohlen.