IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie startet
Die Landesregierung hat in enger Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) den IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie konzipiert. Dieser ist Teil des von der Landesregierung beschlossenen Entlastungspaketes. Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie startet am 1. November 2022 und hat ein Volumen von 200 Mio. Euro.
Mit diesem Programm sollen betroffene haupterwerbliche Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein mit Förderdarlehen in der aktuellen Energiekrise unterstützt werden.
Wesentliche Eckpunkte des IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie sind:
- Verwendungszweck: Deckung eines im Förderzeitraum durch unmittelbare Folgewirkung der gestiegenen Energiekosten bestehenden bzw. nachvollziehbar zu erwartenden Liquiditätsengpasses, der nicht durch bereits gewährte oder beantragte bzw. bewilligte Fördermittel gedeckt ist bzw. wird. Es werden ausschließlich Betriebsmittel finanziert.
- Darlehensbeträge: mind. 15.000 Euro bis max. 750.000 Euro (bei Existenzgründungen in 2021 oder im 1. Halbjahr 2022 bis max. 500.000 Euro), begrenzt auf max. 400 % der Energiekosten und max. 25 % des Gesamtumsatzes (beides bezogen auf schleswig-holsteinische Betriebsstätten und das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr)
- Darlehenslaufzeit: 5 Jahre mit optionaler Anschlussfinanzierung über weitere 7 Jahre
- Sollzinssatz: 5 Jahre fest zu dem zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der IB.SH jeweils gültigen Sollzinssatz (aktuell indikativ rd. 3,50 % p.a.), Anschlussfinanzierung nach 5 Jahren zu dann gültigen Konditionen
- Tilgung: 2 Tilgungsfreijahre, anschließend monatliche Rückführung mit einem 10-jährigen Tilgungsprofil
- Besicherung: ohne Sicherstellung durch den Darlehensnehmer
- Zu den Antragsberechtigten (Gründung bis 30.06.2022) gehören:
- gewerblich und freiberuflich tätige, haupterwerbliche, inländische Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- natürliche Personen als Unternehmer gemäß § 14 BGB mit Gewerbeanmeldung im Haupterwerb
- Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen, wenn diese wirtschaftlich tätig sind
- Voraussetzung ist eine unmittelbare Betroffenheit durch gestiegene Energiekosten (Eigenverbrauch) und daraus resultierende finanzielle Probleme im Förderzeitraum 01.11.2022 bis 31.10.2023.
Die genauen Kriterien finden Sie auf der Website der Investitionsbank.
Die Förderdarlehen werden auf der Basis der Allgemeinen De-minimis Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt. Weitere Voraussetzung ist eine Hausbankbeteiligung über zusätzlich mind. 10 % (Basis ist das Förderdarlehen der IB.SH)
Die Bedingungen und das Antragsverfahren des Programms haben wir auf der Grundlage des bereits etablierten Verfahrens des im Zuge der Corona-Krise aufgelegten IB.SH Mittelstandssicherungsfonds gestaltet. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Hausbank.
Alle notwendigen Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Website der IB.SH -
https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mittelstandssicherungsfonds-energie/.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie die Förderlotsen gern an. Sie erreichen sie per E-Mail- foerderlotsen@ib-sh.de - oder telefonisch (0431 9905 3365).
Kontakt
Ihre Ansprechpartner: Die Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen
E-Mail: foerderlotsen@ib-sh.de
Telefon: 0431 9905 3365
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
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