Nachfolgeregelung
Interessensverschiebungen, wirtschaftliche Faktoren oder das steigende Alter eines Unternehmers bzw. einer Unternehmerin sind nur wenige Gründe die dazu führen, dass eine Unternehmensnachfolge eingeleitet werden muss. Doch was bedeutet eine Nachfolgeregelung genau, welchen Voraussetzungen unterliegt sie und welche Möglichkeiten haben Unternehmen in diesem Fall?
Nachfolgeregelung: Definition und Möglichkeiten
Eine Nachfolgeregelung ist die Übertragung von Eigentum eines bestehenden Unternehmens an eine dritte Person. Dabei kann es sich um ein Familienmitglied, einen Mitarbeiterenden oder eine externe Person handeln. Hat man sich hier für eine Variante entschieden, eröffnen sich weitere Gestaltungsmöglichkeiten der Nachfolge.
Ganz konkret gibt es z. B. folgende Möglichkeiten:
- Das Unternehmen verkaufen. Ein Verkauf kann zum Beispiel gegen eine Einmalzahlung erfolgen oder durch wiederkehrende Leistungen wie zum Beispiel Rente, Raten oder dauernde Lasten.
- Partnerschaften oder Beteiligungen eingehen. Dies kann zum Beispiel durch eine sich steigernde Übertragung durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft geschehen. Alternative Möglichkeiten sind Vermietung oder Verpachtung des Unternehmens bzw. der Leistungen oder der Gang an die Börse.
- Eine interne Nachfolgeregelung planen und umsetzen. Dies kann zum Beispiel bedeuten, einen Mitarbeitenden auf die zukünftige Leitung des Unternehmens vorzubereiten oder auch die Unternehmensnachfolge im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge zu bestimmen.
Die Möglichkeiten einer Nachfolgeregelung und ihre Voraussetzungen sind so vielfältig, wie die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle selbst. Eine Unternehmensnachfolge kann zudem durch einen Kauf, eine Schenkung oder durch eine Erbschaft erfolgen.
Wir empfehlen allen Unternehmern sich rechtzeitig mit dem Thema Nachfolgeregelung auseinander zu setzen. Denn: Eine unerwartete Unternehmensnachfolge birgt gegenüber einer erwarteten erhebliche Nachteile. So könnte eine kurzzeitige Führungslosigkeit zu wirtschaftlichen und finanziellen Schäden führen, die im Vorfeld durch eine festgelegte Regelung einfach hätten verhindert werden können.
MBG Schleswig-Holstein: Unternehmensübernahme Plus
Laut IHK Schleswig-Holstein müssen in den kommenden fünf Jahren allein in Schleswig-Holstein über 12.800 IHK-Mitgliedsunternehmen die Unternehmensnachfolge oder -übernahme regeln. Schon heute ist festzustellen, dass die Anzahl der Unternehmensübergänge steigt. Zudem werden größere schleswig-holsteinische Unternehmen verstärkt aus anderen Regionen aufgekauft.
Die MBG engagiert sich für den Fortbestand wirtschaftlich gesunder Unternehmen in
Schleswig-Holstein. Gerade wenn bisherige Angestellte oder Manager:innen planen, die
Nachfolge eines Unternehmens anzutreten, fehlt es oft an ausreichend Eigenkapital.
Als traditionell starker Partner insbesondere für den schleswig-holsteinischen Mittelstand
bietet die MBG deshalb die Möglichkeit einer Eigenkapitalergänzung und/oder
einer Risikopartnerschaft mit den Banken und Sparkassen.
Bisherige Eigenkapitalbedarfe konnten mit bis zu 3 Mio. EUR Mezzaninfinanzierung durch bestehende Angebote der Förderinstitute bereits sehr gut abgedeckt werden. Herausforderungen bestehen jedoch bei höheren Eigenkapitalbedarfen, um Unternehmensnachfolgen oder Unternehmensübergänge in Schleswig-Holstein zu unterstützen.
Mit der Beteiligungsinitiative Unternehmensübernahme Plus können einzelne Beteiligungen von bis zu 3 Mio. EUR eingegangen werden. Gemeinsam mit den bestehenden Beteiligungsprogrammen der IB.SH, dem Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH) und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein (MBG) sind es somit insgesamt 6 Mio. EUR.
Nähere Informationen zu der Unternehmensübernahme Plus finden Sie unter https://www.mbg-sh.de/. Bei weiteren Fragen rund um das Thema Nachfolgeregelungen, wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner der WFL oder an die Ansprechpartner der MBG.