Fördermittel
Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW): Ziel und Gegenstand
Das Land Schleswig-Holstein gewährt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionsvorhaben. Diese unterstützen die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft und schaffen einen Ausgleich von Standortnachteilen. Ziel ist es, strukturschwache Regionen zu stärken und sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. So kann eine ausgewogene und gleichwertige Raumentwicklung in Schleswig-Holstein gewährleistet werden.
Hierzu erschien am 10. August 2015 eine Richtlinie für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW).
Gefördert werden insbesondere:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit nachweislich überregionalem Absatz,
- Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten,
- Erwerb von durch Stilllegung bedrohten Betriebsstätten,
- Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellte Produkte,
- grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erweiterung einer Betriebsstätte ohne Arbeitsplatzaufbau (Kapazitätserweiterung) sowie
- Investitionen im Tourismusbereich.
Ihr Weg zur Förderung
Wenn Sie sich für eine Förderung interessieren, sind Anträge vor Beginn eines Investitionsvorhabens bei der IB.SH zu stellen.
Nähere Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
Besuchsadresse: IB.SH, Haus der Wirtschaft, Lorentzendamm 22, 24103 Kiel
Besuchsadresse: IB.SH, Haus der Wirtschaft, Lorentzendamm 22,
24103 Kiel
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24103 Kiel
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24103 Kiel
WFL ist Kooperationspartnerin für IB.SH Mikrokredit
Ein einfaches Antragsverfahren, zinsgünstige Darlehen und schnelle Kreditentscheidungen sind nur einige der Vorteile des Mikrokredits der IB.SH. Der Weg zum IB.SH Mikrokredit führt über die Kammern und regionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen im Lande wie etwa der WFL. Im Lauenburgischen fungiert sie als Kooperationspartnerin der IB.SH und leitet die Anträge mit einer Stellungnahme an die Förderbank weiter. „Die Bewilligungsquote durch die IB.SH liegt etwa bei 50 Prozent“, erklärt dazu Ulf Hahn, Geschäftsführer der WFL in Ratzeburg.
IB.SH Mikrokredit: Voraussetzungen
Gefördert werden natürliche Personen und GbRs mit maximal zwei Gesellschafter:innen. Einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation der Gründer:innen beziehungsweise der GbR-Gesellschafter:innen werden vorausgesetzt. Von der Förderung ausgenommen sind Personen mit unerledigten Negativmerkmalen in der Schufa.
Der Kreditbetrag kann für Investitionen und Betriebsmittel verwendet werden
Weitere Informationen gibt die Website der IB.SH. Wir empfehlen vor Antragsstellung ein persönliches Beratungsgespräch. Dafür steht das Team der IB.SH Förderlotsen zur Verfügung. Direkt vor Ort im Kreis Herzogtum Lauenburg erreichen sie die Mitarbeiter:innen der WFL in Ratzeburg unter Telefon 04541 – 860 40 oder per Mail unter kontakt@wfl.de.